Darf man in der gymnasialen Oberstufe mehr als drei Arbeiten pro Woche schreiben?
Außer in beruflichen Schulen mit Teilzeitunterricht dürfen von einer Schülerin oder einem Schüler grundsätzlich an einem Tag nur eine, in einer Unterrichtswoche nicht mehr als drei schriftliche Arbeiten nach § 32 Abs. 2 verlangt werden." (Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses VOGSV, §28).
Die Oberstufen- und Abiturverordnung (OAVO) in der Fassung vom 1. August 2017 regelt in §9 "Leistungsbewertung und Leistungsnachweise" unter Absatz 12:
§ 28 Abs. 2 Satz 3 und § 33 Abs. 2 Satz 1, 5 und 6 der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses sind nicht anzuwenden.
Es ist also durchaus erlaubt, in der gymnasialen Oberstufe mehr als drei Klausuren pro Woche anzusetzen.
Natürlich versuchen wir das möglichst zu vermeiden, aber in kurzen Halbjahren ist das nicht immer umzusetzen.