Rudolf-Koch-Schule
Gymnasium der Stadt Offenbach

Schloßstr. 50
63065 Offenbach

Schrittweise Aufnahme des Schulbetriebs

Nach den Osterferien bleibt der Schulbetrieb in Hessen zunächst noch eine weitere Wo­che vollständig ausgesetzt. Ab dem 27. April werden wir den Schulbetrieb schritt­weise wiederaufnehmen. Zunächst (ab dem 27. April) erfolgt die Beschulung vor Ort für folgende Schülerinnen und Schüler:

  • für das zweite Halbjahr der Qualifikationsphase (Q2) der gymnasialen Oberstufe
  • Schülerinnen und Schüler, die bei einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus dem Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs ausgesetzt sind, sind vom Schulbetrieb weiter befreit. Gleiches gilt für Schülerinnen und Schüler, die mit Angehörigen einer Risikogruppe in einem Hausstand leben.

Hier bitten wir um Rückmeldung an die Tutoren/Klasselehrer, sofern eine Teilnahme am regulären Unterricht nicht möglich ist

Weitere Jahrgangsstufen sollen dann â soweit es die weitere Ent­wicklung der Pandemie zulässt â in mehreren Schritten im Laufe des Monats Mai folgen. Wir wollen grundsätzlich allen Schulformen und Jahrgangsstufen in diesem Schuljahr noch einmal den Unterricht vor Ort ermöglichen. Wir werden Sie dazu so schnell wie möglich nach den weiteren Beratungen der Ministerpräsidenten mit der Bun­deskanzlerin am 30. April informieren.

Rahmenbedingungen:

  • Die Gruppengröße richtet sich nach den räumlichen Gegebenheiten vor Ort. Zwi­schen den Schülerinnen und Schülern sollte ein Mindestabstand von 1,5 Metern in alle Richtungen eingehalten werden. Weitere Absprachen mit den Gesundheits­behörden und den Schulträgern sind derzeit in der Abstimmung. Die Gruppen­größe soll in der Regel 15 Schülerinnen und Schüler nicht übersteigen.
  • Der Unterricht sollte i. d. R. einen Umfang von mindestens 20 Wochenstunden umfassen. Evtl  muss es not­wendig sein, Stundenplananpassungen vorzunehmen.
  • Im Rahmen der vorhandenen Personal- und Raumkapazitäten können zudem so­genannte Präsenztage in jeder Woche vorgesehen werden, an denen Unterricht erfolgt und zusätzliche Arbeitsaufträge für andere Tage, die die Schülerinnen und Schüler nicht in der Schule verbringen, verteilt werden.

Wir versenden bis spätestens Freitag die Information zum Stundenplan der Q2

Übergänge in höhere Jahrgangsstufen/Versetzungen

  • Grundsätzlich werden die Versetzungsentscheidungen auf der Grundlage der Noten im Jahreszeugnis getroffen. Werden die Versetzungsbedingungen in diesem Schuljahr nicht erfüllt, erfolgt trotzdem ein Aufrücken in die höhere Jahrgangsstufe.In den Fällen, in denen der vor der Zeit der Schulschließungen gezeigte Leistungsstand der Schülerin oder des Schülers eine erfolgreiche Mitarbeit in der nächsthöheren Jahrgangs­stufe nicht erwarten lässt, sollen die Eltern beraten und auf die Möglichkeit der freiwilligen Wiederholung hingewiesen werden.

Bewertung der unterrichtsersetzenden Lernsituationen

  • Hinsichtlich der Bewertung der unterrichtsersetzenden Lernsituationen möchte ich klar­stellen, dass nach Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebs keine Bewertung des Wis­sens und der Kompetenzen, die sich Schülerinnen und Schüler in der Zeit der Freistellung vom Unterricht angeeignet haben, im Sinne einer Leistungsbewertung gemäß Â§ 73 HSchG erfolgen darf.
  • Notwendig ist aber, dass die Lehrkräfte nach der Wiederaufnahme des Unterrichts die Lernstände der Schülerinnen und Schüler ermitteln und die Inhalte der Lernangebote aus dieser Phase aufgreifen. Nach der vertiefenden Behandlung im regulären Unterricht kön­nen diese Inhalte zu einem geeigneten Zeitpunkt auch Gegenstand von Leistungsnach­weisen werden und einer Leistungsbewertung unterliegen. Ebenso ist es aus pädagogi­schen Erwägungen für die Lehrkraft möglich, besondere Leistungen der Schülerinnen und Schüler positiv zu berücksichtigen.

Schulfahrten, Unterrichtsgänge und Betriebspraktika

Abschließend möchte ich Sie darüber informieren, dass Schulfahrten wie Schüleraustausche, Studien- und Klassenfahrten aufgrund der unklaren Reiselage in vielen Regionen und Ländern bis zum Beginn der Herbstferien nicht stattfinden können. Auch Betriebs­praktika, Wanderungen, Exkursionen und der Besuch außerschulischer Lernorte entfal­len in dieser Zeit, damit sich die Schulen in den ersten Wochen nach den Sommerferien voll auf den Unterricht und ggf. die Kompensation von ausgefallenem Lernstoff konzent­rieren können. Es gelten die bereits kommunizierten Regelungen zur Kostenübernahme durch das Land.

  • Angesichts des noch unklaren weiteren Pandemieverlaufs sollen Schulen zudem bis auf Weiteres keine Neubuchungen von Klassenfahrten außerhalb Deutschlands für das Schuljahr 2020/21 vornehmen.

Bitte Beachten Sie:

Der Nachschreibetermin des schriftlichen Abiturs findet wie geplant ab dem 23. April statt.

Ab Montag, 20. April werden für alle Jahrgänge wieder digitale Arbeitsaufträge gestellt, die im positiven Sinnen bewertbar sind, bzw nach Aufarbeitung im Regelunterricht, auch schriftlich überprüft werden können.

Sollten Sie Fragen zu den Abläufen haben, können Sie sich jederzeit per Mail an mich wenden.

Anja.heimer@rks.schulen-offenbach.de          

Viele Grüße und bleiben Sie weiterhin gesund!

Anja Heimer="margin-left:18.0pt;">




Quelle: rudolf-koch-schule.de
Druckdatum: 29.03.2024