Versetzungsregelungen
Wesentliche Elemente sind:
- Es gibt keine grundsätzliche Versetzung auch bei nicht ausreichender Leistung wie im letzten Schuljahr.
- In begründeten Einzelfällen, wenn besondere Umstände vorliegen, die der Schüler nicht zu vertreten hat, kann eine Versetzung auch ohne ausreichende Leistung erfolgen (pädagogische Versetzung).
- Dies ist jedoch nur möglich, wenn der Schüler nicht schon im letzten Schuljahr trotz nicht vorhandener Leistungen versetzt wurde.
- Schüler*innen, die im letzten Jahr regulär versetzt wurden, sind in der Regel pädagogisch zu versetzen.
- Auf Antrag kann eine Jahrgangsstufe freiwillig wiederholt werden. Dieser Antrag ist bis zum 1. Juni 2021 zu stellen.
HKM: Elternschreiben vom 12.05.2021 | 02.08.2023 | 72 kB | |
HKM: Anlage zum Elternschreiben vom 12.05.2021 | 02.08.2023 | 105 kB |