Die UNO zum Anfassen und andere "WELTFRAGEN"

---------- Ursprüngliche Nachricht ----------
Von: Miriam
An: info@unric.org
Datum: 4. Juli 2016 um 11:56
Betreff: Eine Frage an die UNO

Sehr geehrte Pressestelle der UNO,

wir sind Schülerinnen einer 9. Klasse der Rudolf-Koch-Schule, eines Gymnasiums in Offenbach am Main.
Wir beschäftigen uns im Politik und Wirtschaft Unterricht mit dem Thema "Internationale Politik". Unter diesem Thema haben wir uns viel mit der UNO beschäftigt und dabei hat sich die Frage ergeben, wieso die UNO in Krieg selbst mit Gewalt eingreift, obwohl dies eigentlich nur zu weiterer Gewalt führt.
Laut des Gewaltverbotes der UN-Charta Art. 2 Nr.4, ist es verboten, staatliche Konflikte mit Gewalt zu lösen, aber wie weit gilt das, wenn ein Staat diesen Artikel schon verletzt hat? Gilt dies als eine Rechtfertigung für die UNO, selbst mit Gewalt zu reagieren, obwohl es ihr eigentlich verboten ist und sie nur zur Verteidigung benutzt werden darf?
Andererseits könnte man so weit gehen und der UNO erlauben, Gewalt nicht nur zur Verteidigung zu benutzen, sondern auch als Hilfe für die Bevölkerung eines am Krieg beteiligten Landes?
Nehmen wir mal den Irak als Beispiel. Hat das Eingreifen der UNO nicht noch zu weiterer Gewalt geführt und inwiefern ergibt es überhaupt Sinn, diese Staaten nicht einfach sich selbst zu überlassen, um den Krieg zu klären?

Mit freundlichen Grüßen aus Offenbach am Main

Miriam, Deborah, Leitia und Dania

---------- Ursprüngliche Nachricht ----------
Von: Ellen Egyptien
An: Miriam
Datum: 5. Juli 2016 um 10:51
Betreff: Eine Frage an die UNO - Antwort

Liebe Miriam, Deborah, Leitia & Dania,

vielen Dank für eure E-mail und das Interesse an der UNO. Es war richtig, erst einmal einen Blick in die UN-Charta zu werfen. Der Artikel 2 (4) ist sehr wichtig, da er die Intervention in Form von Gewalt grundsätzlich verbietet. Insofern sprechen sich die Vereinten Nationen also gemeinsam dafür aus, dass Gewalt zu allererst keine Option ist. Doch wie es oft im internationalen Recht vorkommt, kann auch dieses Verbot Ausnahmen enthalten. Die UN unterstützt Staaten dabei, gewaltfreie Wege der Konfliktlösung zu finden, indem vor allem UN-Sonderbeauftrage Friedensverhandlungen mit allen Konfliktparteien initiieren. Falls diese keine Ergebnisse erzielen und Blauhelmtruppen in ein Konfliktgebiet entsendet werden, dann immer nur nach Zustimmung des Gastlandes. Zudem haben die Truppen niemals einen Kampfauftrag. Sie sind aber bewaffnet und zumindest in gewissem Umfang berechtigt, von ihrer Waffe Gebrauch zu machen. Legitimiert werden gewaltsame Einsätze nur wenn diese für notwendig erachtet werden. Sogenannte Einsätze mit "robusteren" Mandaten, die auf Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen (5) basieren, dienen dazu, "alle erforderlichen Mittel zu ergreifen", um die Zivilbevölkerung zu schützen, Gewalt gegen UNO-Mitarbeiter und Personal zu verhindern und Bewaffnete davon abzuhalten,
Friedensabkommen zu ignorieren. Der Grund, weshalb man dieses "robustere Mandat" einführte ist insbesondere auf das Scheitern der UN-Friedensmissionen in Somalia, dem ehemaligen Jugoslawien und Ruanda zurückzuführen. Diese Einsätze zeigten in den 1990er Jahren, dass die "klassischen"
Friedenseinsätze nicht gegen solch gewaltsame innerstaatliche Konflikten ankamen. Ohne weitreichendere Befugnisse, konnten die Soldaten keinen Frieden schaffen. So erlaubte der Sicherheitsrat die Anwendung militärischer Gewalt nun auch zur Verteidigung des Mandats und zum Schutz der Zivilbevölkerung einzusetzen. Dass solch ein Vorgehen zur Verbesserung der Sicherheitslage vor Ort und den Schutz von Zivilisten gewährleisten kann, haben mehrere
UNO-Friedenssicherungsmissionen â vor allem MONUC in der Demokratischen Republik Kongo und MINUSTAH auf Haiti im Jahr 2005 deutlich gezeigt.
Die UN bemüht sich also in erster Linie immer darum, andere Möglichkeiten zu finden, um einen Konflikt zu beenden â militärische Intervention soll immer als letztes Mittel in Betracht gezogen werden. Einen Staat sich selbst zu überlassen ist im Anbetracht der unter Kriegssituationen leidende Bevölkerung nicht im Sinne der Vereinten Nationen, die sich zur Friedenssicherung verpflichtet
haben. Wie soll man beispielsweise gegen den IS vorgehen? Die Bevölkerung ihrem Schicksal zu überlassen ist keine Lösung und diplomatische Verhandlungen kommen mit einer Terrororganisation auch nicht zustande. Man kann nicht immer automatisch davon ausgehen, dass Gewaltanwendung (selbstverständlich abhängig von seinem Umfang) noch mehr Gewalt verursacht. Genauso wenig garantiert ein militärischer Einsatz Erfolg. Im Irakeinsatz (UNAMI) war das Problem, dass sich die UN-Mitgliedsstaaten nicht über den tatsächlichen Umfang der Intervention einigen konnten und dies zu nationalstaatlichen Souveränitätskonflikten geführt hatte. Die USA hatten sich damals über das Gewaltverbot der UN hinweggesetzt, weil sie sich einer großen Bedrohung durch den Irak ausgesetzt sahen.
Mehr Informationen über den UN-Einsatz (und eben auch seinen Erfolgen) im Irak findet ihr unter folgendem Link:

Die Vereinten Nationen leisten durch die UNO-Unterstützungsmission im Irak (UNAMI), die im Jahr 2003 eingesetzt wurde, der Regierung und den Menschen im Irak Hilfe ...

Wir hoffen euch damit eine Antwort auf eure Fragen gegeben zu haben.
Bei weiteren Fragen stehen wir euch gerne zur Verfügung.


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