Neues Schutzkonzept der RKS

Schulen tragen eine besondere Verantwortung für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt und anderen Gewaltformen. Seit 2022 sind hessische Schulen gesetzlich dazu verpflichtet, ein Schutzkonzept gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch zu entwickeln (Schutzkonzept – Seite des HMKB ).

Diese Vorgabe des Hessischen Ministeriums für Kultus, Bildung und Chancen (HMKB) hat die RKS unter Federführung von Frau Roth in einem länger andauernden Prozess unter Einbezug von Eltern, Schülerinnen und Schülern und Lehrkräften nun umgesetzt.

Das Ergebnis ist das neue Kinderschutzkonzept der RKS, das informieren, aber auch konkrete Handlungshinweise bei dem Verdacht bzw. dem Bestehen verschiedener Erscheinungsformen von Gewalt geben möchte.(Kinderschutzkonzept ).

Dabei kann es um sexualisierte Gewalt, um Sucht und Abhängigkeit, um Radikalisierung und Extremismus oder um Konflikte und Mobbing gehen.

Das Schutzkonzept ist dabei so konzipiert, dass es nicht statisch „für alle Zeiten“ gelten, sondern den jeweiligen aktuellen Entwicklungen angepasst werden soll.